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Sie wollen sich fortbilden - Nutzen Sie den Prämiengutschein

Die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.Gefördert werden erwerbstätige Menschen ab 25 Jahren mit 2 Komponenten.

1. Prämiengutschein

Über ihn erhalten Sie die Hälfte der Weiterbildungskosten (bis maximal 500,- Euro) als Zuschuss des Bundes, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Der Gutschein steht Ihnen jährlich zur Verfügung. Die Voraussetzungen hierfür sind:

• Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen als Alleinverdiener darf 20.000,- Euro / bei gemeinsam Veranlagten 40.000,- Euro nicht überteigen

• Sie sind mit mindestens 15 Arbeitswochenstunden sozialversicherungspflichtig oder selbstständig tätig

2. Das „Weiterbildungssparen“

Das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) ermöglicht, zum Zwecke der Weiterbildung, eine Entnahme aus dem Ansparguthaben vor Ende der Bindungsfrist zu tätigen (in der Regel 7 Jahre) ohne, dass Anspruch auf die Arbeitnehmerzulage verloren geht. Auf diese Weise wird zweckgebundene Liquidität für Ihre Weiterbildung geschaffen.

Mehr Informationen erhalten Sie hier: www.bildungspraemie.info

Der Prämiengutschein
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