Sie wollen sich fortbilden - Nutzen Sie den Bildungsscheck NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung, aus finanziellen Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
Mit dem Bildungsscheck können Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbstständige und Betriebe einen Zuschuss von 50% zu den Weiterbildungskosten erhalten, maximal jedoch 500,- Euro. Ihnen stehen dabei zwei Zugangswege zur Verfügung.
1. Der individuelle Zugang
Dieser richtet sich an Beschäftigte aus Betrieben mit zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 40.000,- Euro (maximal 80.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Förderfähig sind folgende Personenkreise:
• Beschäftigte und Selbstständige mit Wohnsitz in Nordrhein- Westfalen
2. Der betriebliche Zugang
Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten: FAQ Bildungsscheck NRW